AGB

AGBs Solidus Münzmanufaktur

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Solidus Münzmanufaktur
Stand: März 2021

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Solidus Münzmanufaktur (im nachfolgenden SMM genannt) und dem Kunden über den Bezug von Produkten der SMM.
(2) Die Lieferung und Leistungen der SMM erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB.

§ 2 Vertragspartner
Der Vertrag/Kaufvertrag kommt zustande mit der SMM, Inhaberin: Franziska Dögerl, Oed 9, 83250 Marquartstein.



§ 3 Lieferung, Versand, Verzug, Gefahrenübergang
(1) Lieferungen erfolgen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, „Ab Werk“.
(2) Nur die von der SMM in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit ist maßgebend.
(3) Bei Erfüllungshindernissen infolge höherer Gewalt, einschließlich Streik und Aussperrung gelten die gesetzlichen Vorschriften, d.h. der Kunde wird von der Zahlungsverpflichtung ebenso befreit, wie die SMM von    der Lieferpflicht.
(4) Beruht der Verzug nur auf leichter Fahrlässigkeit der SMM, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, und ist der Kunde Kaufmann, so ist der Ersatz des durch die Verzögerung entstandenen Schadens ausgeschlossen.
(5) Holt der Kunde die bereitgestellten Produkte selbst ab, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und zufälligen Verschlechterung der Produkte in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem ihm die Mitteilung zugeht, dass er sie abholen kann.
(6) Bei Versand geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die SMM die Produkte der zur Ausführung des Versandes bestimmten Person ausgeliefert hat. Verzögert sich die Auslieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Mitteilung über die Auslieferungsbereitschaft beim Kunden auf ihn über.
(7) Zu Lasten der SMM darf keine Speditions-, Logistik-, und Lagerversicherung (SLVS) abgeschlossen werden.

§ 4 Entgelte und Abrechnung
(1) Rechnungen sind, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sofort rein netto zu begleichen. Ein Abzug von Skonti oder Rabatten bedarf in jedem Falle einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
(2) Eine Rechnung über die gelieferte(n) Ware(n) bzw. erbrachte(n) Dienstleistung(en) an den Kunden, liegt entweder der Ware bei, erhält der Kunde per Brief auf dem Postweg, oder via E-Mail.
(3) Die SMM ist berechtigt, ihr entstehende, vom Kunden zu vertretende Aufwendungen (z.B. Mahnkosten), diesem in Rechnung zu stellen. Dies gilt nur, sofern keine mangelhafte Ware im Sinne des § 9 vorliegt.
(4) Zahlungen erfolgen durch Banküberweisung, außer es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
(5) Kommt der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die SMM behält sich das Eigentum an allen Waren, die von ihm an einen Kunden ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung der ausgelieferten Produkte vor.
(2) Soweit die SMM im Rahmen der Mängelansprüche eine Ware austauscht, erfolgt die Übereignung der nachgelieferten Ware unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde die auszutauschende Ware zurückgewährt oder - sofern er hierzu nicht in der Lage ist - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, Wertersatz leistet.

§ 6 Pfandrechte
(1) Der Kunde und die SMM sind sich einig, dass die SMM an den Sachen des Kunden, welche im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages in den Besitz der SMM gelangen, ein Pfandrecht für die bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen der SMM zusteht, welche sie aufgrund desselben rechtlichen Verhältnisses gegen den Kunden hat. Dies gilt auch für ein Anwartschaftsrecht des Kunden auf Erwerb des Eigentums.
(2) Der Kunde und die SMM sind sich ferner darüber einig, dass die SMM an den Forderungen des Kunden gegen die SMM, aus den bisher geschlossenen und künftig zu schließenden Verträgen, ein Pfandrecht für die aus diesem Vertrag entstehenden Forderungen der SMM gegen den Kunden zusteht.
(3) Die Verkaufsandrohung mit Fristsetzung darf an die letzte bekannte Anschrift des Kunden erfolgen. Die SMM kann kann das Pfandobjekt durch freihändigen Verkauf verwerten und die Kosten der Verwertung dem Kunden in Rechnung stellen.
(4) Übersteigt der realisierbare Wert der für die SMM bestehenden Sicherheiten allein aufgrund dieser Pfandrechtsregelungen, oder zusammen mit sonstigen Sicherheiten die gesicherten Ansprüche der SMM um mehr als 10 %, so ist die SMM insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet, wenn der Kunde dies verlangt.

§ 7 Entwürfe, Zeichnungen, Werkzeuge, Modelle, Formen, beigestelltes Werkzeug

(1) Entwürfe, Reinzeichnungen, Werkzeuge, etc. werden anteilig berechnet und bleiben, falls nicht anders vereinbart, Eigentum der SMM. Diese dürfen ohne Genehmigung der SMM nicht vervielfältigt und/oder an Dritte, insbesondere zum Zwecke anderweitiger Nutzung, zugänglich gemacht werden. Entwürfe und Reinzeichnungen sind spätestens zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe, oder bei Nichterteilung des Auftrages, zurückzugeben.
(2) Das Werkzeug, die Entwürfe und die Reinzeichnungen bleiben das vollständige Eigentum der SMM, selbst wenn die Werkzeugkosten, Entwurfkosten, Reinzeichnungen, anteilig vom Vertragspartner getragen werden. Der Vertragspartner erwirbt lediglich das alleinige Nutzungsrecht an dem Werkzeug. Ein Anspruch auf Übertragung und Herausgabe von Werkzeugen, Entwürfen, Reinzeichnungen besteht nicht. Das Werkzeug wird vom Zeitpunkt der letzten Lieferung an, wenn nicht anders vereinbart, für fünf Jahre bei uns sachgerecht aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht uns das Recht auf Vernichtung des Werkzeugs zu.
(3) Für beigestelltes Werkzeug wird von uns keine Haftung übernommen, es sei denn im Falle des Vorsatzes und/oder der groben Fahrlässigkeit. Der Vertragspartner ist zur entsprechenden Versicherung des Werkzeugs verpflichtet.

§ 8 Mängelansprüche


(1) Sofern ein Mangel an der gelieferten Ware vorliegt, kann der Kunde Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Nachlieferung) durch die SMM verlangen.
(2) Der Kunde ist dazu angehalten, offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Ware(n) der SMM schriftlich anzuzeigen; Es genügt die rechtzeitige und belegbare Absendung der Mängelanzeige. Dies gilt nicht für verdeckte Mängel.
 


§ 9 Haftung
(1) Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie seine Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); Letzterenfalls ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit die SMM ausnahmsweise eine Garantie übernommen hat.

§ 10 Verjährung
(1) Vertragliche Schadenersatzansprüche des Kunden und seine Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren in zwei Jahren.
(2) Absatz (1) gilt nicht im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie in den in § 9 (2) genannten Fällen. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 11 Abtretungs- und Aufrechnungsverbot
(1) Die Abtretung von Rechten aus Verträgen nach diesen AGB und die Übertragung dieser Verträge insgesamt durch den Kunden bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der SMM.
(2) Die Aufrechnung durch den Kunden gegen Ansprüche der SMM aus diesen Verträgen oder damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist nur statthaft, sofern die fällige Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

§ 12 Sonstige Bestimmungen
(1) Der Kunde teilt Änderungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z.B. durch Änderung der zustellfähigen Hausanschrift) und auf das Vertragsverhältnis (z.B. durch Namensänderung) auswirken, der SMM unverzüglich mit.
(2) Die Lieferung von Waren erfolgt ausschließlich nach vorheriger Bestellung.
(3) Kundendaten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben (DSGVO).
(4) Erfüllungsort für die Zahlungen des Kunden ist der eingetragene Geschäftssitz der SMM.
(5) Der Gerichtsstand ist Traunstein.
(6) Sollte eine, oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
(7) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze, sowie des Obereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980, sowie des deutschen Kollisionsrechts. Ein Verweis auf eine andere Rechtsordnung ist nicht zu beachten.
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